Allgemeine Geschäftsbedingungen für gärtnerische Tätigkeiten
- Allgemeines, Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Haus und Gartenservice Mario Mosdzinski (im Folgenden "Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) für gärtnerische Tätigkeiten. Für Tätigkeiten der Fensterreinigung gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fensterreinigung“.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
- Auftraggeber im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
- Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots durch den Auftraggeber oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
- Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Die Beauftragung des Auftragnehmers kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
- Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertrag, insbesondere nach der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot.
- Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an: Gärtnerische Tätigkeiten, wie zum Beispiel (Um-)Gestaltung und Pflege von Gärten und Grünanlagen, einschließlich Neuanpflanzungen, Rasenmähen, Vertikutieren, Unkrautjäten, Hecken- und Baumschnitt mit entsprechenden Grünabfallentsorgungen.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen, sofern dies erforderlich oder sinnvoll ist.
- Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.
- Ausführung der Arbeiten
- Der Auftragnehmer meldet sich zur Ausführung der Arbeiten bei dem Auftraggeber im Vorfeld an. Dem Auftraggeber obliegt hierbei die Abstimmung mit den Nachbarn, die von den Arbeiten betroffen sind. Dies gilt insbesondere auch für das erforderliche Betreten von fremden Grundstücken. Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer die informierten Ansprechpartner
- Die Aufgaben werden nach Kundenwunsch ausgeführt. Der Auftraggeber ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. Ebenso ist er verantwortlich, sich hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren und dem Auftragnehmer nur solche Aufgaben zur Ausführung zu übertragen, welche den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
- Bei Unkrautentfernung handelt es sich um eine ästhetische Maßnahme. Eine Dauer, für die die bearbeitete Fläche unkrautfrei bleibt, kann nicht abgeleitet werden. Es können hierbei Teile der Pflanze in der Erde zurückbleiben.
- Pflanzenschnittmaßnahmen (Hecken und Sträucher) werden nach den allgemein gültigen Regeln durchgeführt. Sollten dennoch Pflanzen nach dem Schnitt nicht erwartungsgemäß wachsen oder gar absterben, wird hierfür ausdrücklich keine Haftung übernommen.
- Eine Anwachsgarantie für Pflanzen wird nicht gewährt. Pflanzen werden nach den allgemein gültigen Regeln gepflanzt. Da die weitere Pflege durch den Auftraggeber durchgeführt wird, scheidet hier eine Gewährleistung aus.
- Benötigt der Auftragnehmer für die Ausführung sämtlicher beauftragter Arbeiten Strom oder Wasser, so ist dies durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
- Bei Pauschalarbeiten wie z.B. Rasen mähen, Rasen mulchen, Vertikutieren und Heckenschnitt wird die (Quadrat-) Meteranzahl über Google Maps durch den Auftragnehmer ermittelt und dementsprechend abgerechnet.
- Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter vom Haus und Gartenservice Mario Mosdzinski in sämtliche vorhandene technische Einrichtungen der Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben, wenn erforderlich. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal vom Haus und Gartenservice Mario Mosdzinski herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Haus- und Gartenservice Mario Mosdzinski.
- Beschädigungen
- Für Schäden an Pflanzen, Flächen oder Einfriedungen haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Der Auftraggeber hat bekannte unterirdische Leitungen oder andere Gefahrenquellen vorab mitzuteilen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch fehlende oder fehlerhafte Informationen.
- Für Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte vor Abnahme übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Vorbereitungen
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche Gegenstände im Arbeitsbereich zu entfernen.
- Der Auftraggeber hat im Vorfeld der Arbeiten dafür zu sorgen, dass Flächen und Wege zur Arbeitserbringung frei zugänglich sind. Sollten Flächen oder Wege erst freigeräumt werden müssen oder teilweise durch den Auftragnehmer freigeräumt werden müssen, entstehen Mehrkosten.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Aufträgen im Auftragswerts größer € 600,00 eine 50%ige Anzahlung zu verlangen. Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt Material zu 100% in Vorkasse abzurechnen.
- Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eine Zahlungserinnerung ist kostenlos. Jede weitere Mahnung wird mit € 7,50 berechnet.
- Termine und Ausführung
- Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann der Auftragnehmer einen Termin aus unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Gründen nicht einhalten, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert, und ein Ersatztermin wird vereinbart. Vereinbarte Termine können bis 72 Stunden vor Leistungsbeginn vom Auftraggeber kostenfrei verschoben werden. Bei Stornierungen der Aufträge/ Absagen von Termine oder Nichtanwesenheit des Auftraggebers kann eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung erhoben werden.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer Zugang zu den räumlichen Gegebenheiten hat, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt oder andere Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
- Abnahme und Gewährleistung
- Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Hierzu steht der Auftragnehmer dem Auftraggeber direkt nach Abschluss der Tätigkeiten für eine gemeinsame Begehung zur Verfügung.
- Nutzt der Auftraggeber die in 9.1. angebotene Begehung nicht und erfolgt keine Rüge innerhalb von 2 Tagen nach Leistungserbringung, gelten die Leistungen als abgenommen.
- Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, steht dem Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
- Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, wenn es sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Kündigung
- Einmalaufträge bedürfen keine Kündigung.
- Daueraufträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und werden immer bis zum 31.12. eines Jahres geschlossen. Daueraufträge verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Eine rechtzeitige Kündigung liegt vor, wenn eine der beiden Vertragsparteien bis zum 31.10. des laufenden Jahres der anderen Vertragspartei gegenüber die Kündigung schriftlich ausgesprochen hat. Bei im laufenden Jahr startenden Daueraufträge ist die erste Kündigung erst zum 31.12. des Folgejahres möglich. Vorsorglich wird die erste Kündigungsmöglichkeit im Angebot oder im Auftrag genannt.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt immer unberührt.
- Datenschutz
- Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dieses für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
- Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die auf der Website des Auftragnehmers (www.haus-garten-team.de) einsehbar sind oder beim Auftragnehmer angefordert werden können.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: 15.10.2025 (vorherige Stände entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen oder fordern Sie bei uns an)
